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Sie befinden sich hier: Was ist von Veranstaltern zu beachten?Veranstalter von Fortbildungsangeboten erhalten bei Anerkennung ihrer Veranstaltungen von der zuständigen Landesärztekammer für jede Veranstaltung eine Veranstaltungsnummer (VNR) sowie ein dazugehöriges Passwort. Sie benötigen außerdem einen Internet-Zugang sowie das elektronische Meldeformular. Es empfiehlt sich zudem die Verwendung eines Barcode-Scanners. Ärzte registrieren ihre Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung zukünftig mit ihrer Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN). Sind vor Ort PC und Scanner im Einsatz, kann das Einlesen direkt mit dem Scanner in das offline verfügbare Elektronische Meldeformular erfolgen. Ist vor Ort kein PC oder Scanner im Einsatz, können z. B. die Barcode-Etiketten zur späteren Weiterverarbeitung zunächst in eine Papierliste eingeklebt werden. Die mit Hilfe des elektronischen Meldeformulars erstellte Teilnehmerliste wird über das Internet an den EIV geschickt. Die Autorisierung und Identifizierung des Veranstalters für das Versenden erfolgen mittels VNR und Passwort.
Abbildung 1: Erfassung von VNR und EFN-Nummern:
Abbildung 2: Erfassung von EFN-Nummern und Zusatzpunkten für Lernerfolgskontrolle bei Veranstaltungen der Kategorie D (Fortbildung über Print- oder elektronische Medien)
Abbildung 3: Hochladen einer xml-Meldedatei Als Alternative zur Verwendung des Elektronischen Meldeformulars ist auch das Übertragen einer XML-Datei möglich. Eine Schnittstellenbeschreibung erhalten Sie hier. Es müssen zusätzlich Papierbescheinigungen, z. B. aus steuerlichen Gründen, für die teilnehmenden Ärzte ausgestellt werden. Versenden der TeilnehmerlisteWenn Sie eine eMail-Adresse eingeben, erhalten Sie eine Rückmeldung für Ihre gemeldeten Punkte. Wichtiger Hinweis: Nach Erstmeldung der Daten an den EIV können die Daten noch 7 Tage korrigiert werden. Was ist zu tun, wenn ein Veranstalter die Teilnehmerdaten nicht an den EIV meldet?Klären Sie diesen Punkt bitte mit der zuständigen Ärztekammer. Was bedeutet der EIV für Anbieter von Fortbildungsangeboten in Form von Print-, Internet- oder CD-ROM-Formaten?Auch Anbieter von orts- und zeitunabhängigen Fortbildungsangeboten in Papierform, als CD-ROM oder als Online-Modul können ihre Angebote anerkennen lassen und Fortbildungspunkte beantragen. Auf diesem Wege erhalten auch sie eine Veranstaltungsnummer (VNR). © EIV - Elektronischer Informationsverteiler · letzte Änderung 30.01.2009 |
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