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Sie befinden sich hier: Datenschutz und EIVBereits in der Konzeptionsphase des EIV wurde von der Projektleitung der Bayerischen Landesärztekammer zur frühzeitigen Berücksichtigung von Datenschutzinteressen der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz als für diese Kammer zuständige Datenschutzbehörde um eine Überprüfung des Feinkonzept-Pflichtenheftes gebeten. Unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der Länder sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wurden keine Einwände gegen das Konzept erhoben. Welche Kodierungen enthalten die verwendeten Nummern EFN und VNR?EFN- Einheitliche Fortbildungsnummer
Berufsgruppe:Kennzeichnung der Berufsgruppe des Inhabers der persönlichen Fortbildungsnummer 80 - Arzt Länderkennung: nach ISO 3166 Kennung der Ursprungseinrichtung:Kennung der Einrichtung, welche die Einheitliche Fortbildungsnummer vergeben hat, für die Ärztekammern werden die Kennungen nach der "Technische Richtlinie für bundeseinheitlich abgestimmte Datenverarbeitung bei den Ärztekammern" Tabelle 4.1 verwendet. Weitere Einrichtungen müssen ergänzt werden. Prüfziffer:Ziffer, die sich aus den vorangegangenen Ziffern durch Anwendung der Luhn-Formel ergibt. VNR- Veranstaltungsnummer 19-stellig, numerisch
© EIV - Elektronischer Informationsverteiler · letzte Änderung 19.11.2007 |
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