Allgemeine Informationen zum EIV

Die Bundesärztekammer betreibt seit Einführung der Fortbildungsnachweispflicht zusammen mit den Ärztekammern den sogenannten Elektronischen Informationsverteiler (EIV).

EIV bezeichnet sowohl das Verfahren als auch den zentralen Server. Mit Hilfe des EIV können Fortbildungspunkte, die ein Arzt/eine Ärztin bei einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege der zuständigen Ärztekammer übermittelt werden.

Für die Registrierung der Teilnehmer und die Meldung der Punkte ist der Veranstalter zuständig.

  1. LÄK vergibt EFN an Arzt
  2. LÄK zertifiziert Fortbildung und vergibt VNR
  3. LÄK generieren bei FB-Anerkennung für jede FB-Maßnahme eine VNR mit einem entsprechenden Datensatz zu der Fortbildungsmaßnahme für den EIV-Server
  4. Arzt registriert sich mit EFN als Teilnehmer einer FB
  5. Veranstalter meldet elektronisch die VNR und die EFN der teilnehmenden Ärzte an den EIV-Server
  6. EIV-Server verteilt Meldung an LÄK des Arztes
  7. LÄK  bucht Teilnahme mit Daten der FB-Maßnahme auf Punktekonto

EFN – Einheitliche Fortbildungsnummer

Die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) erhält jeder Arzt von seiner Ärztekammer. Sie wird elektronisch lesbar auf einem Fortbildungsausweis oder auf Barcode-Etiketten zur Verfügung gestellt. Mit der EFN registrieren sich Ärzte bei der Teilnahme an einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildungsmaßnahme. Die EFN ist 15-stellig und bundesweit einheitlich aufgebaut.

Die ersten beiden Ziffern der EFN stehen für die Berufsgruppe, 80 codiert dabei die Berufsgruppe Arzt. Die nächsten drei Ziffern stehen für die Länderkennung nach ISO 3166, 276 steht dabei für Deutschland. Die folgenden Ziffern stehen für die Kennung der anerkennenden Einrichtung, der Landesärztekammer. Darauf folgt eine individuelle sechsstellige, laufende Nummer, die keine Kodierung enthält und somit auch keine

Rückschlüsse zulässt. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die sich aus den vorangegangenen Ziffern durch Anwendung der sog. „Luhn-Formel“ ergibt.


VNR – Veranstaltungsnummer

Die Veranstaltungsnummer (VNR) erhält der Veranstalter bei der Anerkennung seiner Fortbildungsveranstaltung von der zuständigen

Landesärztekammer. Die VNR ist 19-stellig und dient zusammen mit einem Passwort zur Identifikation bei der elektronischen Meldung der

Teilnehmer an den EIV. Die VNR ist für eine bestimmte anerkannte Veranstaltung erstellt worden und weder übertragbar noch wiederverwendbar. Die VNR ist analog der EFN aufgebaut.