Datenschutz und EIV

Bereits in der Konzeptionsphase des EIV wurde von der Projektleitung der Bayerischen Landesärztekammer zur frühzeitigen Berücksichtigung von Datenschutzinteressen der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz als für diese Kammer zuständige Datenschutzbehörde um eine Überprüfung des Feinkonzept-Pflichtenheftes gebeten. Unter Beteiligung der Datenschutzbeauftragten der Länder sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wurden keine Einwände gegen das Konzept erhoben.

Datenschutzerklärung

Welche Kodierungen enthalten die verwendeten Nummern EFN und VNR?

EFN

- Einheitliche Fortbildungsnummer

15-stellig - numerisch

XXXXXXXXXXXXXXX
Berufs-
gruppe
Länder-
kennung
Kennung der aner-
kennenden Ein-
richtung

6-stellige laufende Nummer, die keine Kodierung enthält

Prüfziffer

Berufsgruppe:

Kennzeichnung der Berufsgruppe des Inhabers der persönlichen Fortbildungsnummer

80 - Arzt

83 - Psychologische Psychotherapeuten 

Länderkennung:

nach ISO 3166

Kennung der Ursprungseinrichtung:

Kennung der Einrichtung, welche die Einheitliche Fortbildungsnummer vergeben hat, für die Ärztekammern werden die Kennungen nach der "Technische Richtlinie für bundeseinheitlich abgestimmte Datenverarbeitung bei den Ärztekammern" Tabelle 4.1 verwendet. Weitere Einrichtungen müssen ergänzt werden.

Prüfziffer:

Ziffer, die sich aus den vorangegangenen Ziffern durch Anwendung der Luhn-Formel ergibt.

VNR

- Veranstaltungsnummer

19-stellig, numerisch

XXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Länder-
kennung

Kennung der aner-
kennenden Einrichtung (hier Ärzte-
kammer)

JahrLaufende Nummer im Jahrfortlaufende Unter-
gliederung der Veran-
staltung z. B. nach Vorträgen bei Kon-
gressen oder Blöcken bei Blockveran-
staltungen
Prüfziffer