Was ist von Ärzten zu beachten?

Jede Ärztin und jeder Arzt sollte im Besitz einer 15-stelligen Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) sein.

Die EFN wird elektronisch lesbar auf einem Fortbildungsausweis oder auf Barcode-Etiketten von der zuständigen Ärztekammer zur Verfügung gestellt.

Mit der EFN registrieren sich Ärzte bei der Teilnahme an einer von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildungsmaßnahme.

Die Meldung der Teilnahme an einer Fortbildung erfolgt durch den Veranstalter über den EIV.

Der EIV verteilt die Meldungen an die Ärztekammern. Diese wiederum verbuchen anhand der Meldungen die einer Veranstaltung zugeordneten Angaben (u. a. Titel, Datum, Ort) sowie die Fortbildungspunkte auf den Punktekonten ihrer Ärzte. So wird eine regelmäßige Aktualisierung des Fortbildungspunktekontos unterstützt. Ärzte sollten regelmäßig ihren Punktekontostand prüfen, um einen aktuellen Überblick über geleistete und noch zu erbringende Fortbildungen zur Erlangung des Fortbildungszertifikates zu erhalten.

Für jede Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung sollte immer auch eine Papierbescheinigung aufgehoben werden.

Wurden die Fortbildungspunkte nicht über den EIV gemeldet, informiert die zuständige (Landes-)Ärztekammer über das weitere Vorgehen.